Samstag, 15. Februar 2014

1. Architektentermin

Wow... heute war der 1. Architektentermin auf den wir uns wirklich sehr gefreut haben damit wir endlich die Räume mal gestalten können wie wir wollen.
Wir hatten ja vorab schon mal versucht zu zeichnen, aber irgendwie kam nichts gescheites dabei raus.

Na ja, auf jeden Fall hat Hr. P. nun noch den Architekten Hr. K. mitgebracht.... und leider auch eine schlechte Nachricht.
Hr. K. teilte uns nämlich mit, dass sie versehentlich das Haus falsch geplant hatten und dies nicht dem Bebauungsplan entsprechen würde. Wir haben es erst gar nicht geglaubt, aber er zeigte dann was los war.

Wir hatten uns aufgrund des nassen Bodens gegen einen Keller und somit die weiße Wanne entschieden. Dafür haben wir das Haus etwas vergrößert: Und zwar einerseits in die Breite und andererseits in die Höhe. Wir hatten vor, ein Satteldach auf ein 2-geschossiges Haus zu setzen und somit im 1. OG keine Einschränkungen und unter dem Dach einen großen Dachboden zu haben.
Wir wären dabei unter der Gesamthöhe geblieben, allerdings hatte der Architekt genau hier einen entscheidenden Fehler gemacht.
Denn: Die Höhe der Außenwand war höher als erlaubt. Bei einem Walm- und Zeltdach ist laut Bebauungsplan 6m Wandhöhe erlaubt, bei einem Satteldach jedoch nur 5,50m.
Unsere Wand würde aber beide Höhen übersteigen und ist somit genehmigungspflichtig.

Hr. K. teilte uns dies mit und sagte im gleichen Satz, dass wir doch einfach das Dach tiefer setzen sollen, dann würde es passen. Aber genau das wollten wir nicht, da uns aufgrund des fehlenden Kellers Lagerplatz verloren geht und wenn wir nun auch keinen gescheiten Dachboden mehr haben, wo sollen wir unsere Sachen lagern? Außerdem wollten wir nie eine Dachschräge....

Wir planten erst einmal die restlichen Räume um dann nochmals auf das Dach sprechen zu kommen. Hr. K. schlug uns vor, eine Bauvoranfrage zu stellen um eine Befreiung der Wandhöhe zu bewirken.
Dies haben wir dann auch bei ihm beauftragt.
Da wir wussten, dass der Gemeinderat dies auch ablehnen kann, haben wir alternativ gleich eine 2. Variante mit eingereicht.
  • 2. Vollgeschosse + Satteldach = 6,61m und somit eine Überschreitung um 1,11m
  • 2. Vollgeschosse + Walmdach = 6,61m und somit eine Überschreitung um 61cm
Diese Pläne gaben wir in Auftrag für die Bauvoranfrage. Hoffen wir dass der Gemeinderat zustimmt, damit wir unser geplantes Traumhaus auch wirklich so bauen können.

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